Was wir anbieten

Pusteblume

Begleitung am Lebensende

Unsere kostenlose Begleitung erfolgt durch ehrenamtliche HospizhelferInnen, die durch einen Hospizkurs auf ihre Aufgaben vorbereitet wurden.
In einem Erstgespräch mit unserer Koordinationsleitung wird geklärt welche Wünsche und Bedürfnisse die Betroffenen haben und die Begleitung individuell darauf abgestimmt. 

  • Wir kommen zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim
  • Wir bleiben bei Ihnen, wenn Ihre Angehörige sich ausruhen oder anderen Verpflichtungen nachgehen müssen
  • Wir nehmen uns Zeit für Besuche, Gespräche, Schweigen und tragen Ihre Sorgen und Ängste mit
  • Wir übernehmen kleine Handreichungen, ersetzen aber keine Pflegekräfte

Wenn Sie oder ein Familienmitglied mehr über unsere Begleitung erfahren möchten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein unverbindliches und vertrauliches Informationsgespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Büroräumen zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 05244 / 4058304 (Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört) oder während unserer Bürozeiten (Do. 16.00 – 18.00 Uhr) in der Villa Kemper, Lange Str. 109 in Rietberg.

Trauerbegleitung

Trauer ist keine Krankheit, sondern im Gegenteil, eine sehr natürliche und gesunde Reaktion auf einen Verlust.

Es ist schwer, das „nie wieder“ zu akzeptieren und einen Weg mit der neuen Situation zu finden.

TrauerbegleiterInnen hören zu und können auch  individuell unterstützen.

Unser Angebot zur Trauerbegleitung:

Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

PATIENTENVERFÜGUNG:
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann.
Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Wir arbeiten mit dem nach dem BHG Urteil vom 06/2016 aktualisierten Formular des Hospiz- und Palliativ-Vereins Gütersloh.

VORSORGEVOLLMACHT:
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach bundesdeutschem Recht eine Person eine  andere Person,  im Falle  einer Notsituation  alle oder bestimmte  Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Wir informieren Sie zu beiden Themen kostenlos und stellen Ihnen die jeweiligen Formulare zu einem Unkostenbeitrag von 1 € zur Verfügung.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin: 05244 / 405 83 04 (AB wird regelmäßig abgehört; wir melden uns dann kurzfristig)

Letzte Hilfe Kurs

Der „Letzte Hilfe Kurs“ vermittelt ein Basiswissen in der Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen.
Das Thema Sterben und Tod hat in unserer schnellen, modernen Welt seinen Platz im Alltag verloren.
Aber auch heute wünschen sich die meisten Menschen in vertrauter Umgebung zu sterben.
Für die meisten erfüllt sich dieser Wunsch leider nicht.

Der „Letzte Hilfe Kurs“ richtet sich an alle, die sich über das Thema Sterben und Tod, Palliativversorgung und die Begleitung und Versorgung von Sterbenden informieren wollen.
Der Kurs soll ermutigen, sich wieder mit dem Thema auseinanderzusetzen, und Ängste abbauen.

Ausführliche Informationen unter „Letzte Hilfe Kurs“